Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, können in einem vereinfachten Verfahren die Anpassung ihrer Steuervorauszahlungen, die Stundung von Steuerzahlungen oder auch einen Vollstreckungsaufschub bei ihrem Finanzamt beantragen. Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt bietet dazu aktuell ein Antragsformular, damit derartige Anträge unkompliziert gestellt werden können. Das Antragsformular steht online auf der Webseite des Finanzministeriums www.mf.sachsen-anhalt.de zum Download bereit und kann direkt am PC ausgefüllt werden. Aber auch formlose Anträge bleiben weiterhin möglich. Die Anträge können dem jeweils zuständigen Finanzamt sowohl per E-Mail als auch per Post oder Fax übersandt werden. Für den allgemeinen Publikumsverkehr bleiben die Finanzämter in Sachsen-Anhalt weiterhin geschlossen.
Das Finanzministerium bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, wenn sich die Bearbeitung des jeweiligen Antrags aufgrund der zu erwartenden hohen Anzahl der Anträge verzögert oder das Finanzamt noch notwendige Rückfragen stellt. Da es sich hierbei um steuerliche Billigkeitsmaßnahmen handelt, kann durch die Finanzämter nicht gänzlich auf eine Darlegung der jeweiligen Verhältnisse verzichtet werden. Die Anträge sollten deshalb nicht nur allgemein mit der Corona-Krise begründet werden, sondern vor allem deren konkrete Auswirkung im jeweiligen Einzelfall schildern.
Zudem sollten Stundungsanträge frühestens vier Wochen vor Fälligkeit der jeweiligen Steuer(voraus)zahlung beim Finanzamt gestellt werden, weil vorher eine Bearbeitung aus technischen Gründen nicht möglich ist
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt, Mitteilung vom 30.3.2020
Antragsformular