Regierung beschließt Grundrente – geplanter § 8 Abs. 4 EStG nicht enthalten

 

Die Bundesregierung hat am 19.2.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Grundrente für langjährig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen beschlossen. Die Grundrente soll zum 1.1.2021 eingeführt werden.

Die noch im Referentenentwurf enthaltene Änderung des § 8 Abs.4 EStG (neu), mit der der neueren Rechtsprechung des BFH zum Zusätzlichkeitserfordernis für Leistungen des Arbeitgebers entgegengetreten werden sollte, ist im Regierungsentwurf nicht mehr enthalten. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Regelung in einem anderen Gesetz zu einem späteren Zeitpunkt untergebracht wird.

Das BMF hat im Vorgriff einer gesetzlichen Regelung bereits in einem Schreiben geäußert und wendet die neue BFH-Rechtsprechung über die entschiedenen Einzelfälle hinaus nicht an. Eine Durchsetzung ist allenfalls in einem finanzgerichtlichen Verfahren möglich. (vgl. unsere Meldung vom 6.2.2020)

 

 

Stand: 21.2.2020