[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Dürrebeihilfen: Geänderte Terminsetzung für die Vorlage der Buchabschlüsse 2018/2019

Landwirtschaftliche Unternehmen, die durch die Dürre 2018 in eine existenzbedrohende Situation geraten sind, konnten im vergangenen Jahr Dürrehilfen beantragen, die auf der Grundlage einer zwischen Bund und Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung gezahlt werden. Die existenzbedrohende Situation ist anhand des Jahresabschlusses 2018/2019 zu belegen. Ursprünglich war eine starre Frist zur Einreichung der Abschlüsse zum 01.11.2019 vorgesehen.
Im Zuge einer Änderung der Verwaltungsvereinbarung hat der Bund zwischenzeitlich festgelegt, dass die Mittel bis zum 31.08.2019 ausgezahlt sein müssen. Da die Auszahlung bis zu diesem Termin abgeschlossen sein muss und bis dahin die Jahresabschlüsse 2018/2019 in der Regel noch nicht vorliegen, erfolgt die restliche Auszahlung auf Grundlage der bisher vorliegenden Antragsangaben unter Auflagen.
Aus diesem Grund wird die Frist zur Vorlage des Buchabschlusses 2018/2019 neu festgesetzt. Die Jahresabschlüsse sind auch weiterhin zur nachträglichen Überprüfung der Bewilligungsvoraussetzungen erforderlich. Die ursprünglich in den Bescheiden genannte Frist 01.11.2019 ist durch das geänderte Vorgehen jedoch verzichtbar. Die Jahresabschlüsse sind nunmehr der LWK bis zum 31.12.2019 vorzulegen, wobei die LWK im Einzelfall Ausnahmen zulassen kann.

 

Stand: 24.6.2019

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