[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Neue Sachbezugswerte für 2019 beschlossen
Für Mahlzeiten steigt der Monatswert ab Januar 2019 von 246 auf 251 € und für das Frühstück erhöht er sich von 52 auf 53 €. Jeweils 99 € werden für das Mittag- und Abendessen festgesetzt. Die Werte für die Unterkunft oder die Mieten werden von 226 auf 231 €, beziehungsweise wird von 3,97 € je Quadratmeter auf 4,05 € je Quadratmeter und bei einfacher Ausstattung von 3,24 € je Quadratmeter auf 3,31 € je Quadratmeter angehoben.
Am 19.10.2018 hatte Bundesrat der Zehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung zugestimmt.
Stand: 5.11.2018[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]