Repetitorium – GmbH & Co. KG im Handels- und Steuerrecht
Unser Repetitorium „GmbH & Co. KG“ bietet Ihnen ein abwechslungsreiches Seminarprogramm rund um die handels- und steuerrechtliche Betreuung des Personengesellschaftsmandats [...]
Unser Repetitorium „GmbH & Co. KG“ bietet Ihnen ein abwechslungsreiches Seminarprogramm rund um die handels- und steuerrechtliche Betreuung des Personengesellschaftsmandats [...]
Legt ein Arbeitnehmer an einem Arbeitstag nur einen dieser Wege zurück, ist für den betreffenden Arbeitstag nur die Hälfte der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen, wie der BFH mit Urteil vom 12.02.2020 – VI R 42/17 entschieden hat.
Die Pandemie ist zur Wirtschaftskrise erwachsen. Mit aller Kraft versucht die Bundesregierung, die Schäden zu begrenzen – auch mit steuerlichen Hebeln. Bereits die Anhörung im Deutschen Bundestag zum 1. Corona-Steuerhilfegesetz offenbarte, welche Herausforderungen sich dabei ergeben.
Der Koalitionsausschuss einigte sich Anfang Juni auf eine sechsmonatige Senkung der Umsatzsteuersätze von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 %. Das Ganze soll schon ab 1.7.2020 gelten! Die auf ein halbes Jahr beschränkte Umstellung stellt einen bürokratischen Super-GAU dar, der zahlreiche Fragen aufwirft.
In der vergangenen Woche hat das Bundeskabinett Eckpunkte zur Überbrückungshilfe vereinbart und damit einen Beschluss des Koalitionsausschusses vom 3. Juni umgesetzt. Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020).
Das Bundesministerium der Finanzen stimmt derzeit einen Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens mit den obersten Finanzbehörden der Länder ab. Das endgültige Ergebnis der Erörterungen bleibt abzuwarten. Der verfügbare Entwurf gibt den Stand vom 11. Juni 2020 wieder.
Das Sächsische FG hat nun mit Beschluss vom 1.4.2020 – 4 V 212/20 den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, die Antragstellerin – eine Bäckereifiliale – vorläufig von der Belegausgabepflicht zu befreien, abgelehnt.
Die Änderungen der StBVV treten voraussichtlich zum 1. Juli 2020 als Teil der „5. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ in Kraft. Die wesentlichen Änderungen im Überblick finden Sie hier.
Zur Bewältigung der Corona-Krise hat die sich Große Koalition am 3.6.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket sowie ein Zukunftspaket geeinigt. Um Sie diesbezüglich bei Mandantenanfragen zu unterstützen, finden Sie im geschützten Mitgliederbereich unter "Downloads" ein Muster für ein Mandantenrundschreiben.
Mit einem Schreiben vom 28. April 2020 hatte sich Präsident Christian Böke dafür eingesetzt, dass auch die steuerberatenden Berufe in den Digitalbonus Niedersachsen als förderfähige Gruppe aufgenommen werden.