Krankenversicherungsbeiträge bei Mehrfachversicherung und Kostenabzug
Sofern ein Steuerpflichtiger sowohl Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung als auch freiwillig privat krankenversichert ist, kann er ausschließlich die Basis-Krankenversicherungsbeiträge (erhöht) nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Buchst. a EStG abziehen, die er an die gesetzliche Krankenversicherung entrichtet.