BFH: Steuerbefreiung für Familienheim

Kinder können eine von ihren Eltern bewohnte Immobilie steuerfrei erben, wenn sie die Selbstnutzung als Wohnung innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall aufnehmen, wie der BFH mit Urteil vom 28. Mai 2019 – II R 37/16 entschieden hat. Ein erst späterer Einzug führt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zum steuerfreien Erwerb als Familienheim.

BMF: Anwendung der Differenzbesteuerung

Mit den Urteilen des EuGH vom 18. Januar 2017 – C-471/15 („Sjelle Autogenbrug“) und des BFH vom 23.Februar 2017 – V R37/15 wurde entschieden, dass die Differenzbesteuerung grundsätzlich auch dann anzuwenden ist, wenn ein Unternehmer Gegenstände liefert, die er seinerseits gewonnen hat, indem er zuvor von ihm erworbene Gebrauchtfahrzeuge zerlegt hat.

Nach oben