Themenübersicht Aktuelles Steuerrecht 3/2019
Folgende Themen werden in der Vortragsreihe des Aktuellen Steuerrechts 3/2019 behandelt.
Folgende Themen werden in der Vortragsreihe des Aktuellen Steuerrechts 3/2019 behandelt.
Das FG Münster hat sich mit Urteil vom 12. Juni 2019 zur Frage geäußert, bis wann Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses abzugsfähig sind. Das FG Münster ließ den weiteren Werbungskostenabzug mit folgender Begründung zu.
Ein automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen erfolgt nach Maßgabe des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (kurz: FKAustG). Das BMF hat mit Schreiben vom 28. Juni 2019 die Staaten bekannt gegeben, bei denen die Voraussetzungen für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten vorliegen.
Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen können bei der Besteuerung von Einkünften beschränkt Steuerpflichtiger bislang nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Mit Schreiben vom 26. Juni 2019 hat die Finanzverwaltung nun auf die aktuelle Rechtsprechung des EuGH reagiert.
Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehört zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens, wenn sie dazu bestimmt ist, die gewerbliche Betätigung des Einzelunternehmens entscheidend zu fördern oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten oder Dienstleistungen des Einzelunternehmens zu gewährleisten. Dies hat der BFH in einem Urteil entschieden.
Das BMF hat das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.3) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 2.7.2019 - IV C 6 -S 2133-b/19/10001). Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2019 beginnen (Wirtschaftsjahr 2020 oder 2020/2021).
Verwertet der bei der Realteilung einer Sozietät ausscheidende Sozius den ihm im Rahmen der Realteilung zugewiesenen und zum gemeinen Wert entnommenen Mandantenstamm dadurch, dass er diesen in eine Nachfolgegesellschaft einlegt und anschließend auch aus dieser gegen Abfindung ausscheidet, liegt kein tarifbegünstigter Aufgabegewinn vor.
Der BFH sieht es als möglich an, dass ein Unternehmer, der im Auftrag einer Stadt Baumaßnahmen an einer Gemeindestraße vornimmt, aus von ihm hierfür bezogenen Bauleistungen entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Das BMF hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2018 bekannt gegeben. Bei den Richtsätzen handelt es sich um ein Hilfsmittel der Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne eines Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO).
Mit der zweimal im Jahr stattfindenden Seminarreihe „Prüfungswesen II“ bietet das Deutsche Steuerinstitut (DStI) kontinuierliche und aktuelle Fortbildung im wirtschaftlichen Prüfungswesen sowie der handelsrechtlichen Rechnungslegung an.