Nachträgliche Berechtigung zum Widerruf einer Pensionszusage

Für viele GmbHs sind die finanziellen Verpflichtungen, die mit einer Pensionszusage an den oder die Gesellschafter-Geschäftsführer in „guten Jahren“ ausgesprochen wurden, im Laufe der Zeit und bei rückläufigen Gewinnen lästig und wenn nicht sogar existenzgefährdend, so doch hinderlich beispielsweise bei einem geplanten Betriebsübergang oder -verkauf ...

2018-04-03T10:35:44+02:0003.04.2018|Aktuelles, Meldungen|
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