44 EUR-Freigrenze: Neues zur Marktpreisermittlung
Üblicher Endpreis ist der Preis, der im allgemeinen Geschäftsverkehr von Letztverbrauchern für identische bzw. gleichartige Waren tatsächlich gezahlt wird. Vergleichspreis ist grundsätzlich der günstigste Einzelhandelspreis am Markt. Denn der Letztverbraucher wird regelmäßig das günstigste Angebot annehmen.