Rationalisierungen machen auch vor dem BFH keinen Halt: Zum 1. August 2025 reduziert der BFH seine Fachsenate auf zehn Fachsenate (bislang: 11 Senate).

Der BFH wird künftig mit 53 Richtern*innen arbeiten; die Reduzierung ergibt sich infolge des Eintritts von bisherigen BFH-Richtern in den Ruhestand.

Der XI. Senat des BFH wird aufgelöst. Der V. Senat des BFH übernimmt Verfahren zum Umsatzsteuerrecht. Die dem XI. Senat des BFH bislang zugeordnete Materie des Bilanzsteuerrechts übernimmt künftig der IX. Senat des BFH, der sich bereits mit Vermietung und Verpachtung sowie privaten Veräußerungsgeschäften befasst.