[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung zum 25.5.2018 hat auch unseren Berufsstand in den letzten Wochen beschäftigt. Aufgrund der großen Nachfrage können wir Ihnen mitteilen, dass wir zu diesem Thema noch weitere Seminare anbieten können. Die Termine und Anmeldemöglichkeiten finden Sie HIER>>
Sofern Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellt haben, möchten wir Sie ferner darauf hinweisen, dass gem. Art. 37 Abs. 7 DSGVO der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten mitgeteilt werden müssen.
In Sachsen-Anhalt kann die Meldung des Datenschutzbeauftragten online über das HIER hinterlegte Formular erfolgen.
Auch für Niedersachsen wird eine Onlinelösung erwartet. Derzeit ist diese jedoch noch nicht verfügbar, weshalb sich die Meldefrist für die Verantwortlichen über den 25.5.2018 hinaus verlängert. Steht der Online-Service zur Verfügung, besteht laut der noch ausreichend Zeit, um seiner Meldepflicht gegenüber der LfD Niedersachsen nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO nachzukommen.
Daher bittet die LfD Niedersachsen die Verantwortlichen von einer Meldung in Papierform oder per Mail abzusehen. Nur bei Nutzung des Online-Meldeportals ist es möglich, eine Bestätigung über die Erfüllung der Meldepflicht zu erhalten.
Stand: 24.5.2018[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]