[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]Auch die Kopie einer Rechnungskopie ist eine Kopie der Rechnung.

Zu beachten ist, dass sich die Rechtslage ab 2015 wiederum geändert hat. Nach dem heute geltenden Recht müssen eingescannte Originale eingereicht werden. Über die Rechtmäßigkeit dieses Erfordernisses hatte der BFH im jetzt entschiedenen Streitfall nicht zu entscheiden.

 

BFH-Urteil vom 17.5.2017 (AZ: V R 54/16)

Pressemitteilung des BFH Nr. 44 vom 12.7.2017

 

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Stand: 24.7.2017[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]