Überbrückungshilfe III: Verbesserte Bedingungen und neuer Eigenkapitalzuschuss

 

Nach einer aktuellen Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erfolgen einige gezielte Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III. Besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen sollen zudem einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss erhalten können.

 

Der neuartige Eigenkapitalzuschuss soll Unternehmen gewährt werden, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind. Hier hatte der DStV entsprechende Verbesserungen angeregt. Der Zuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt. Er steht allen Unternehmen offen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben.

 

Darüber hinaus sollen die Bedingungen der Überbrückungshilfe III auch insgesamt nochmals weitergehend verbessert werden. So wird etwa die Fixkostenerstattung für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, auf bis zu 100 Prozent erhöht. Bislang wurden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet.

 

Außerdem sollen Unternehmen und Soloselbstständige künftig ein nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III erhalten, und zwar bis zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung. Dafür hatte sich der DStV stark gemacht. So ist sichergestellt, dass die betroffenen Unternehmen aufgrund des nach wie vor unsicheren Verlaufs der wirtschaftlichen Entwicklung die im Einzelfall für sie günstigste Hilfe auch nachträglich bestimmen können.

 

Weitere Informationen zum neuen Eigenkapitalzuschuss und den weiteren Anpassungen sind auf den Webseiten des BMWi abrufbar. Das Ministerium hat angekündigt, den FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe III entsprechend zu ergänzen und die Neuerungen zu erläutern. Nach den erforderlichen technischen Anpassungen auf der Antragsplattform soll sodann auch die Antragstellung in gewohnter Weise unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich sein.

 

 

Webinar-Empfehlung: Überbrückungshilfen, Neustarthilfe und November-/Dezemberhilfe – Aktuelles zu den Corona-Hilfen und zum Beihilferecht

 

Stand: 06.04.2021