[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Teilerfolg: BaFin nimmt Darlehen unbeschränkt haftender Gesellschafter vom Begriff des Einlagengeschäfts aus
Darlehen, die unbeschränkt haftende Gesellschafter ihren Gesellschaften gewähren, werden demnach nicht mehr als Einlagengeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) gewertet. Die betroffenen Gesellschaften sehen sich nunmehr nicht länger der Gefahr ausgesetzt, als Kreditinstitut eingeordnet zu werden. Dieses Risiko bleibt jedoch für eine Vielzahl weiterer Unternehmen bestehen, bei denen beschränkt haftende Gesellschafter ihrem Unternehmen Darlehen gewähren oder positive Beträge auf dem Privat- oder Verrechnungskonto stehen.Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt hatte in einem gemeinsamen Schreiben mit den Unternehmerverbänden Niedersachsen an den niedersächsischen Ministerpräsidenten gefordert, dass das Risiko völlig unverhältnismäßiger bürokratischer Belastungen für mittelständische Unternehmen durch die völlige Ausnahme solcher Tatbestände aus der Definition des Einlagengeschäfts gewährleistet wird.
[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row el_class=“meldungen_footer“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text el_class=“meldungen_footer“][shortcode id=“1517″][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space height=““ el_class=“abstand_content_footer“][/vc_column][/vc_row]