Am 1.1.2023 geht die Steuerberaterplattform und mit ihr das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an den Start.

 

Die Steuerberaterplattform wird eingerichtet durch die Bundessteuerberaterkammer (BStBK). Zentrales Element ist die anerkannte digitale Berufsträger-Identität. Diese ist an ein Nachrichten-Postfach (beSt) geknüpft, das den gesetzlichen Anforderungen im EGVP-Nachrichtenverkehr (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) genügt. Damit werden die Rahmenbedingungen für eine eindeutige und vertrauenswürdige digitale Adresse geschaffen, die den versendenden Steuerberater als Steuerberater ausweist und ihn rechtssicher erreichbar macht.

 

Zur Nutzung der Steuerberaterplattform ist eine einmalige Identifizierung und Authentifizierung über den neuen Personalausweis mit eID notwendig. Falls auf dem neuen Personalausweis die eID-Funktion noch nicht aktiviert ist, sollte dies also frühzeitig veranlasst werden.

 

Im FAQ-Katalog der BStBK finden sich weitere Informationen.

 

 

Webinarempfehlung: Das beSt(e) kommt am 01.08.2022: Basiswissen zu dem ab 01.01.2023 verpflichtenden besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt)