Nach der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 [1] erhöhen sich die gesetzlichen Renten ab dem 1. Juli 2025 um 3,74 %.

Praxishinweis

Durch diese Rentenerhöhung kann trotz Anstieges des Grundfreibetrags 2025 mit einem Anstieg der einkommensteuerpflichtigen Rentner, deren zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, gerechnet werden.

[1] BGBl I 2025 Nr. 148 v. 25.6.2025