In der vergangenen Woche haben sich Bund und Länder auf ein Verfahren zur Zahlung von Corona-Hilfen an Schweinehalter geeignet. Die Lösung sieht vor, dass die Fälle, in denen Umsatzverluste vollständig auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind, über die Überbrückungshilfen abgewickelt werden, während jene Fälle, bei denen der Umsatzrückgang lediglich „weit überwiegend“ Corona-induziert ist, über die Härtefallhilfe berücksichtigt werden. Letztere ist allerdings auf einen Betrag von 100.000 € gedeckelt. Die entsprechenden Angaben, dass der Umsatzrückgang zweifelsfrei auf die Corona-Pandemie zurückzuführen ist, sind von den prüfenden Dritten argumentativ zu hinterlegen. Dies wird in der Praxis jedoch kaum möglich.

 

In einem Schreiben an Minister Bernd Althusmann fordert Präsident Christian Böke daher eine pragmatischere Lösung, um auch den prüfenden Dritten bei der Beantragung größtmögliche Rechtsicherheit zu geben.

 

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