Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) hat den neuen Gefahrtarif 2022 beschlossen und veröffentlicht. Für die Gefahrtarifstelle 05, zu der auch die rechts- und steuerberatenden sowie die prüfenden Berufe gehören, wurde die Gefahrklasse um 0,03 Punkte auf nunmehr 0,63 angepasst. Der neue Gefahrtarif gilt ab 1.1.2022.

 

Die Veröffentlichung des neuen Tarifs erfolgte nach der Genehmigung durch das zuständige Bundesamt für Soziale Sicherung. Die von der VBG-Vertreterversammlung beschlossene Anpassung des bisherigen Gefahrklasse bewegt sich im rechtlich zulässigen Rahmen. Hierzu war erst von wenigen Jahren durch die Rechtsprechung festgestellt worden, dass im Einzelfall Erhöhungen bis zu 33% zulässig sein können.

 

Die Veranlagungsbescheide nach dem neuen Gefahrtarif sollen nach Angabe der VBG im Oktober 2021 zugestellt werden. Dabei sei zu beachten, dass die neuen Gefahrklassen erstmalig im Frühjahr 2023 bei der Berechnung des Beitrags für das Jahr 2022 zur Anwendung kommen werden. Bei der Berechnung der Vorschüsse für das Jahr 2022 werde die VBG auf die bisherigen Gefahrklassen des Gefahrtarifs 2017 abstellen.

 

Weitere Informationen zum neuen Gefahrtarif sind unter www.vbg.de abrufbar.