Nach Information der NBank hat sich die Rückfragepraxis im Zuge der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen insoweit geändert, als dass die Frist zu Beantwortung der Rückfragen grundsätzlich 21 Tage beträgt. Für den Fall, dass der/die prüfende Dritte diese Frist nicht einhalten kann, besteht die Möglichkeit eine Verlängerung dieser zu beantragen. Bitte beachten Sie aber, dass bei keinerlei Rückmeldung innerhalb der Frist von 21 Tagen die NBank nach Aktenlage entscheidet und die entsprechenden Bescheide kurzfristig erlassen werden.