[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Muster-Datenschutzhinweise zur Umsetzung der DSGVO
Die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind seit dem 25.5.2018 auch von Steuerberatungskanzleien zu berücksichtigen. Zur Unterstützung der Praxis haben der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) nun ein Muster bereitgestellt, das bei der DSGVO-konformen Gestaltung der Datenschutzhinweise bzw. Informationspflichten von Steuerberatungskanzleien an ihre Mandanten hilft. Die Informationspflicht besteht nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO für alle Mandate, bei denen seit dem Stichtag 25.5.2018 erstmals oder weiterhin personenbezogene Daten erhoben werden.
Die Musterhinweise zum Datenschutz sind auf der DStV-Webseite abrufbar in der Rubrik Praxistipps >>
Stand: 8.6.2018[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]