Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen, müssen diese ab 2025 beim Finanzamt melden. Für die Meldung gilt eine Übergangsfrist bis Juli. Dementsprechend groß ist der Handlungsbedarf bei Unternehmen und in Kanzleien. Daher stellen wir Ihnen ein Muster für eine Mandanteninformation zur Meldepflicht der elektronischen Aufzeichnungssysteme zur Verfügung.
Sie finden das Musterschreiben unter „Service für Verbandsmitglieder > Downloads > Musterschreiben- und Einsprüche“ im geschützten Mitgliederbereich.
Wir empfehlen Ihnen auch dazu auch das folgende Webinar: Kassenführung: Wie zeichne ich Bargeldeinnahmen finanzamtssicher auf