Ab sofort steht Ihnen das Mandantenrundschreiben 2022/2023, das von unseren Kollegen im Kollegialverband Rheinland-Pfalz erstellt wurde, in Ihrem persönlichen Kundenkonto unter „Service für Verbandsmitglieder“ zur Verfügung. Das Schreiben können Sie individualisieren und ganz nach Ihren Wünschen zur Information Ihrer Mandanten verwenden.

Das Mandantenrundschreiben 2022/2023 ist in drei Teile unterteilt:
– Informationen für Arbeitnehmer und Steuerzahler
– Informationen für Unternehmer, Freiberufler, Arbeitgeber
– Informationen rund um Kapitalgesellschaften

Das Rundschreiben kann keine individuelle Beratung ersetzen, da es nicht vollständig sein kann. Zudem werden einige dieser gesetzlichen Änderungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit untersucht. Neben den gesetzlichen Änderungen sind die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH), die neuesten Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) und auch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu berücksichtigen. Das Rundschreiben hat den Bearbeitungsstand vom 1. November 2022. Beachten Sie, dass im Zeitpunkt der Fertigstellung noch Gesetzesvorhaben (z. B. Jahressteuergesetz, Inflationsausgleichsgesetz) laufen.

Sie finden das Dokument im geschützten Mitgliederbereich unter „Service für Verbandsmitglieder > Downloads > Mandantenrundschreiben“.

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