Das Land Niedersachsen hat im Rahmen der Grundsteuererklärunge von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und sich hinsichtlich der Bewertung des Grundvermögens für ein Flächen-Lage-Modell entschieden. Nachdem bereits die Vordrucke und Ausfüllanleitungen für die Feststellungserklärungen des Grundsteuerwerts auf den 1.1.2022 nach dem Bundesmodell veröffentlicht wurden (BStBl I 2021, 2391), stellt das Landesamt für Steuern Niedersachsen nun die niedersächsischen Vordrucke im Entwurf zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Vordrucken um Entwürfe handelt und bis zur Veröffentlichung ggfs. noch kleinere Anpassungen vorgenommen werden können.

 

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