Das BMF hat mit Schreiben vom 29. August 2025 [1] die Lohnsteuerbescheinigung 2026 veröffentlicht.
Hinzuweisen ist auf Folgendes:
Bei den vom Arbeitgeber berücksichtigten Lohnsteuerabzugsmerkmalen werden die Beiträge zur Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung bescheinigt. Die Bescheinigung des bislang unter Nummer 28 tatsächlich im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigten Teilbetrags der Vorsorgepauschale für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung entfällt ab 2026.
Blick in die Lohnsteuerbescheinigung 2025
Blick in die Lohnsteuerbescheinigung 2026
[1] BMF-Schr. v. 29.8.2025 – IV C 5-S 2533/00123/007/007