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Das Bundesfinanzministerium informiert: Mit der Umstellung auf ELSTAM müssen die bisher in derübergangszeit 2011/2012 automatischübertragenen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug für 2013 wieder beantragt werden. Ausnahme: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereitsüber das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, werden ohne neuen Antrag weiterhin berücksichtigt.

Wer Freibeträge berücksichtigen lassen möchte, beispielsweise als Berufspendler oder bei volljährigen Kindern, kann ab Oktober 2012 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt den entsprechenden Antrag stellen. Das entsprechende Formular finden Sie hier: https://www.formulare-bfinv.de/ Formular “vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2013” bzw. Formular “Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2013″.

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