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Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr. H.-Michael Korth wünscht sich eine einfachere Lösung. Interview mit der HAZ-Wirtschaftszeitung, Ausgabe 3/2015 (Auflage 10.000).
„Große Unsicherheit für die Erben – es gibt viel Klärungsbedarf!“
Die Erbschaftsteuer ist im Mittelstand ein Dauerbrenner. Wie reagieren die Unternehmer auf diese Reform, Herr Korth?
Da gibt es verschieden Gruppen. Manche wollen ihr Unternehmen ohnehin übertragen und befassen sich jetzt intensiver damit. Bei denen, die ihr Unternehmen behalten, aber den Erbfall vorbereiten wollen, ist die Unruhe sehr groß. Es ist ja nicht so, dass man die Steuerlast mit einem Blick ins Gesetz erkennen könnte – es geht immer um Bewertungen sämtlicher Unternehmensteile.
Was raten Steuerberater jetzt?
Wer sein Unternehmen sowieso übertragen will, zum Beispiel durch eine Schenkung, bekommt meist den Rat: Mach es dieses Jahr, es wird nicht besser. Möglicherweise ist es sinnvoll, sich einen Nießbrauch oder eine Leibrente einräumen zu lassen. Aber das hängt vom Einzelfall ab und wird in den Details sehr schwierig. Viele Unternehmen zielen darauf, dass für ihre Nachkommen möglichst keine Erbschaftsteuer anfallen soll. Aber auch wenn man sehr fantasievolle Konstruktionen wählt: Man kann dem Ganzen nicht völlig entgehen.
Wer das Unternehmen weiter betreibt, wird wie bisher bevorzugt. Damit wäre man doch auf der sicheren Seite.
Dafür müsste man die Entwicklung der Lohnsumme immerhin für die nächsten fünf Jahre überschauen können – das ist praktisch kaum möglich. Also hat man eine große Unsicherheit für die Erben, die möglicherweise im Nachhinein noch zur Steuer herangezogen werden.
Noch läuft das Gesetzgebungsverfahren. Was sollte sich aus Ihrer Sicht an der Reform ändern?
In vielen Einzelpunkten gibt es aus unserer Sicht Klärungsbedarf, vor allem gilt das für die Abgrenzung des betrieblichen Vermögens. Welche Vermögensteile sind genau begünstigt, wie sind aufgespaltene Unternehmen zu behandeln? Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die Steuersätze zu hoch sind. Immerhin sollen sie aus künftigen Erträgen bezahlt werden.
Der Staat möchte ja nicht auf Einnahmen verzichten.
Es ist zum Beispiel eine Flatrate diskutiert worden, die könnte etwa bei 15 Prozent liegen. Dafür würde man dann mehr einbeziehen und die Regeln vereinfachen. Das wäre die bessere Lösung gewesen. Dann wäre auch die Akzeptanz bei den Unternehmen größer, denn der Unmut entzündet sich ja vor allem an der Höhe der Belastung.
Dann hätten die Steuerberater aber weniger zu tun.
Sie hätten aber mehr Sicherheit in der Beratung. Gerade bei der Erbschaftsteuer sind die Belehrungen über mögliche Unsicherheiten inzwischen ein Riesenthema – denken Sie nur daran, dass die Steuer möglicherweise erst fünf Jahre nach dem Erbfall fällig wird. Das ist inzwischen fast wie der Beipackzettel eines Medikaments. Glauben Sie mir: Es ist nicht so, dass die Steuerberater jubeln.
Quelle: HAZ-Wirtschaftszeitung, Ausgabe 3/2015
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