Das Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt informiert über eine Neuerung hinsichtlich der Bereitstellung korrigierter E-Bilanzen zum Datenabruf bei der elektronischen Übermittlung steuerlicher Bilanzdaten im Rahmen der E-Bilanz.
Ist die Finanzverwaltung bisher von der elektronisch als E-Bilanz-Datensatz übermittelten Gewinnermittlung abgewichen, konnten die vorgenommenen
Korrekturen bislang nicht medienbruchfrei rückübermittelt werden. Nunmehr besteht für die Finanzämter in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, korrigierte
E-Bilanzen elektronisch zum Datenabruf bereitzustellen. Damit wird eine medienbruchfreie Kommunikation zwischen Unternehmen, Steuerberatungen
und Finanzämtern ermöglicht. Diese neue Funktion wurde zunächst von der Finanzverwaltung in Bayern und Nordrhein-Westfalen eingeführt, die anderen Länder folgen sukzessive. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.


