Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten auch für 2021 erhöht

 

Die nach § 36 SGB VI geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten steigt ab dem 1. Januar 2021 von 44.590 € auf 46.060 €. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Die neue Hinzuverdienstgrenze gilt befristet bis zum 31. Dezember 2021. Ab 2022 gilt daher voraussichtlich wieder die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € pro Kalenderjahr.

Art. 9c Nr. 3 Arbeitsschutzkontrollgesetz vom 22.12.2020, BGBl I 2020 S. 3334

 

 

Stand: 06.01.2021