Die seit dem 25. Mai 2018 anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäi-
schen Union (EU) gibt europaweit einheitliche Vorgaben an den Umgang mit personenbezogenen
Daten. Um dem Berufsstand der Steuerberater eine praxisgerechte Anwendung der Vorschriften zu
ermöglichen, haben die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und der Deutsche Steuerberaterver-
band e.V. (DStV) gemeinsame Praxishilfen entwickelt, die insbesondere den kleinen und mittelstän-
dischen Kanzleien bei der Organisation ihrer datenschutzrelevanten Arbeitsprozesse helfen sollen.
Hierzu zählen auch die vorliegenden Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten
durch Steuerberater und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften.


