Finanzminister Hilbers unterstützt Forderung des Verbandes zur Kinder-Notbetreuung!
Der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers unterstützt die Forderungen des Verbandes, es Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ermöglichen, ihre Kinder während der Corona-Pandemie bei Bedarf und möglichst ohne nähere Prüfung im Einzelfall in eine Notbetreuung in einer Kindertageseinrichtung oder Schule zu geben.
Minister Hilbers hat sich diesbezüglich an seine jeweils zuständigen Ministerkolleginnen und -kollegen gewandt, mit der Bitte, darauf hinzuwirken, dass der Berufsstand sowie dessen Kanzleipersonal für seine Kinder in den kommenden Monaten auf Antrag unverzüglich und ohne nähere Prüfung der Notwendigkeit eine Notbetreuung in Anspruch nehmen kann.
Ferner hat er angeregt, die „Berufszweige von allgemeinem öffentlichem Interesse“ in der nächsten Fassung der Corona-Verordnung konkret zu benennen und dabei Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie deren Angestellte explizit einzubeziehen. Bereits jetzt besteht nach § 13 Abs. 4 Satz 4 der Niedersächsischen Corona-VO v. 27.11.2020 für „Berufszweige von allgemeinem öffentlichem Interesse“ ein Anspruch auf Notbetreuung. Bei entsprechender Begründung besteht also auch für Steuerberaterinnen und Steuerberater und Kanzleiangestellte die Möglichkeit, einen Antrag auf Notbetreuung zu stellen.
Verbandspräsident Christian Böke hatte sich mehrfach den Finanzminister gewandt und die Einstufung des Berufsstandes als systemrelevant gefordert. Er begrüßt daher die Bestrebungen von Herrn Hilbers: „Wir freuen uns, dass der Finanzminister die Bedeutung des Berufsstandes in der Corona-Pandemie anerkennt und eine zentrale Forderung unseres Verbandes – bei Bedarf ungehindert die Notbetreuung für Kinder während der Corona-Pandemie in Anspruch nehmen zu können – unterstützt.“
Das Schreiben von Finanzminister Hilbers finden Sie hier >>
Stand: 9.12.2020