IDW: Fachliche Hinweise zu Auswirkungen auf Rechnungslegung und Prüfung

 

Das IDW hat mehrere Fachliche Hinweise veröffentlicht, die sich damit befassen, welche Folgen das Coronavirus auf die Rechnungslegung nach HGB und IFRS hat.

 

Der erste Fachliche Hinweis vom 04.03.2020 dreht sich um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf ausgewählte Aspekte der HGB- und IFRS-Rechnungslegung für Abschlüsse und Lageberichte zum 31.12.2019 und deren Prüfung.

 

Teil 2 vom 25.03.2020 baut auf diesem Hinweis auf bzw. ergänzt ihn, u.a. um die Auswirkungen auf Abschlüsse und Lageberichte für Berichtsperioden, die nach dem 31.12.2019 enden, und um ausführlichere Hilfestellungen zum Prüfungsprozess. Soweit die Ausführungen im Hinweis vom 04.03.2020 auch Relevanz für Berichtsperioden haben, die nach dem 31.12.2019 enden, wird – um Wiederholungen zu vermeiden – auf diese verwiesen.

 

Teil 3 vom 08.04.2020 ergänzt die beiden bereits veröffentlichten Fachlichen Hinweise.

 

Da die weitere Entwicklung im Detail nicht abzusehen ist, ist eine ständige Überprüfung der vorhandenen Informationen sowie ihrer möglichen Auswirkungen durch die für die Aufstellung von Abschluss und Lagebericht zuständigen Unternehmensorgane sowie durch deren Abschlussprüfer erforderlich.

 

Darüber hinaus hat das IDW weitere Hinweise, wie z.B. zu Auswirkungen auf die Unternehmensbewertung oder zu Auswirkungen auf Kreditinstitute veröffentlicht. Sämtliche Hinweise des IDW finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.idw.de/idw/im-fokus/coronavirus

 

 

Stand: 20.04.2020