Einmonatige Fristverlängerung für die Abgabe der StE 2019
Am vergangenen Freitag haben die Leiter der Steuerabteilungen der FinMin von Bund und Ländern hinsichtlich der Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 beraten. Über Twitter gab das BMF bekannt, dass die Frist um lediglich einen Monat verlängert wird – Steuererklärungen für 2019 können also bis zum 31.3.2021 eingereicht werden.
Verbandspräsident Christian Böke zeigte sich angesichts dieses Ergebnisses sehr enttäuscht. Es zeige in keiner Weise eine ausreichende Wertschätzung der Steuerberaterinnen und Steuerberater in dieser Zeit. Mehrfach hatte er sich mit den Finanzministern Hilbers und Richter in Verbindung gesetzt und angesichts der vielen zusätzlichen Tätigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie (so z.B. Anträge für KUG, Änderungen der Umsatzsteuersätze, Anträge und Überprüfung von Überbrückungshilfen) eine Abgabefristverlängerung für die Steuererklärungen 2019 zum 30.05.2021 gefordert (s. unsere Meldungen vom 26.11.2020 und vom 16.10.2020).
Nach dem enttäuschenden Ergebnis der Bund-Länder-Beratungen hat sich Christian Böke erneut an die Finanzminister von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gewandt und um kurzfristige Sondierung anderer Vorgehensweisen also vom BMF vorgegeben gebeten. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird den Mitgliedern empfohlen, Einzelfristverlängerungsanträge zu stellen, wozu der Verband ab Januar in Form von Muster-Anträgen und Muster-Einsprüchen organisatorische Unterstützung bereitstellen wird.
Stand: 8.12.2020