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Aktueller Sachstandsbericht über die Entwicklung des Projekts ‘E-Bilanz’ sowie die bereits gewonnenen Erfahrungen bei der Übermittlung der E-Bilanz

Am 30.1.2015 hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Forum “E-Bilanz” eingeladen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen der aktuelle Sachstandsbericht über die Entwicklung des Projekts “E-Bilanz” sowie die bereits gewonnenen Erfahrungen bei der Übermittlung der E-Bilanzen.

Während für das Jahr 2012 die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen aufgrund einer Nichtbeanstandungsregelung des BMF noch nicht nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln waren, war die Übersendung im Jahr 2014 für das Wirtschaftsjahr 2013 für viele Unternehmen erstmals verpflichtend. Dieses drückte sich auch in der Anzahl der übersendeten E-Bilanzen aus. Wurden im Kalenderjahr 2013 noch weniger als 50.000 E-Bilanzen an die Finanzverwaltung übertragen, stieg deren Zahl im Jahr 2014 auf 1.006.869 E-Bilanzen an.

Auch die elektronische Abgabe der Ergänzungs- und Sonderbilanzen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen, ist nunmehr verpflichtend. Die Übergangsmöglichkeit, diese in dem Freitextfeld “Sonder- und Ergänzungsbilanzen” im Berichtsbestandteil “steuerliche Modifikationen” zu übermittelt, ist abgelaufen.

Etwas überrascht zeigte sich die Finanzverwaltung von der Tatsache, dass viele Übermittler die Minimalstrategie wählen und der Verwaltung somit so wenig Daten wie möglich zur Verfügung stellen. Im Vergleich zum reinen “Papierzeitalter” ist die Menge der übermittelten Daten sogar deutlich zurückgegangen. Dieser Umstand führt in der Folge zu einem verwaltungsseitigen Mehraufwand, weil es zu verstärkten Nachfragen kommen wird.

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