[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]DStV unterstützt Pläne zum Bürokratieabbau

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist er verankert – der Bürokratieabbau. Aber auf dem Papier alleine nützt er wenig. Taten müssen folgen. So begrüßt der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) im Grundsatz die Anträge des Freistaates Bayern und Nordrhein-Westfalens (vgl. BR-Drs. 278/18; 309/18, 310/18). Die Länder wollen damit endlich einige Bürokratie-Baustellen angehen. Der DStV nimmt die Länderinitiativen zum Anlass, die Notwendigkeit des Vorhabens in seiner Stellungnahme S 08/18 zu betonen. Gleichzeitig weist er auf weitere Handlungsfelder hin.

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dürften insbesondere die folgenden Bestrebungen Erleichterungen bringen:

 

Verzicht auf generelle monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen für Gründer

Der DStV begrüßt die Überlegung, bei Neugründungen auf die Pflicht zur generellen Abgabe monatlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu verzichten. Der Grundsatz der vierteljährlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen muss auch für Gründer gelten. Er würde sie gerade zu Beginn ihrer Unternehmenstätigkeit vor bürokratischen Mehrbelastungen schützen. Zudem hätte dies einen weiteren Vorteil: Unternehmer hätten mehr Zeit, die steuerlich korrekte Würdigung ihrer Aus- und Eingangsumsätze mit ihrem steuerlichen Berater zu erarbeiten.

 

Anhebung des Schwellenwerts zur Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter und Streichung der Poolabschreibung

Der DStV unterstützt den Vorstoß, den Schwellenwert zur Sofortabschreibung für GWG auf 1.000 € zu erhöhen und im Gegenzug die Regelung zur Poolabschreibung zu streichen. Für die Praxis bedeutet die Wahl an möglichen Sonderregelungen für die Abschreibung (Sofortabschreibung oder das Einstellen in einen Sammelposten mit ratierlicher Abschreibung) zusätzlichen Aufwand. Der DStV hält daher an seiner – in der Vergangenheit immer wieder vorgetragenen – Anregung fest, die Grenze für die Sofortabschreibung auf 1.000 € zu erhöhen. Die Poolabschreibung wäre somit überflüssig und könnte entfallen. Die Umsetzung des Vorschlags wäre ein wirksamer und zugleich unkomplizierter Beitrag zum Bürokratieabbau.

 

Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen

Der DStV befürwortet eine Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Die Pflicht sollte einheitlich für das Handels-, das Steuer- sowie das Sozialrecht 5 Jahre betragen. Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ist eine vom DStV seit vielen Jahren erhobene Forderung zum Abbau der Bürokratiekosten für die Wirtschaft, insbesondere für KMU. Bereits im März 2012 führte das Bundesministerium der Finanzen mit ausgewählten Vertretern der Wirtschaft, der Länder sowie dem DStV ein Fachgespräch. Dabei favorisierten die Teilnehmer von den dort vorgestellten Modellen einhellig jenes, welches für das Handels- und Steuerrecht eine Frist von 5 Jahren vorsieht.

 

Modernisierung der Thesaurierungsbegünstigung bei Personenunternehmen

Der DStV begrüßt den Vorstoß, die Modernisierung der Thesaurierungsbegünstigung bei Personenunternehmen voranzubringen. Die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom 27.11.2013 für die vorangegangene Legislaturperiode vorgesehene Prüfung ebendieser wurde dem Vernehmen nach zwar abgeschlossen. Eine gesetzliche Änderung lässt jedoch leider bislang auf sich warten.

Der DStV regt an, bei einer Reform die besonderen Bedürfnisse von KMU noch stärker zu berücksichtigt. Neben der eingeschränkten Vorteilhaftigkeit führt auch die hohe Komplexität der Vorschrift dazu, dass die Norm in der Praxis kaum in Anspruch genommen wird. Der vom Gesetzgeber gewollte, gegenwärtige Zuschnitt der Regelung allein auf große Personenunternehmen, wie er durch die Unternehmensteuerreform 2008 eingeführt wurde, ist rechtssystematisch nicht gerechtfertigt. Auch KMU bedürfen ebenso wie große Personenunternehmen einer gezielten steuerlichen Förderung zur Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis und damit zur Senkung der Fremdkapitalquote.

 

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Stand: 3.9.2018[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]