StB Dipl.-Fw. (FH) René Freiberg

Ein Montagmorgen in der Kanzlei.

Der Duft von frischem Kaffee liegt in der Luft, die ersten E-Mails werden sortiert, die physische Post ist überschaubar. Alles scheint ruhig – bis der Anruf eines Mandanten die Routine durchbricht: „Warum haben Sie meinen Steuerbescheid nicht geprüft? Ich habe eine Mahnung erhalten!“ In den Kanzleiakten findet sich kein Bescheid – und doch ist er längst bekanntgegeben: digital bereitgestellt, aber nie abgerufen. Die Einspruchsfrist läuft. Dieses Szenario gewinnt an Bedeutung, doch – und das ist entscheidend – ab 1. Januar 2026 wird die digitale Bekanntgabe NICHT verpflichtend eingeführt. Nach einem vorliegenden Gesetzesentwurf, der am 19. Dezember 2025 mit großer Wahrscheinlichkeit den Bundesrat passieren wird sowie nach Klarstellung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), wird zwar die elektronische Zustellung möglich sein, es wird aber 2026 KEIN verpflichtender Digitalstart erfolgen.

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