Die Deutsche Steuerberater-Versicherung hat mit Schreiben vom Januar 2022 mitgeteilt, dass der Bescheid der BaFin betreffend des Entzugs der Geschäftserlaubnis zum 31.12.2021 rechtskräftig geworden ist. Die Deutsche Steuerberater-Versicherung befindet sich seit Anfang des Jahres in Abwicklung.

Die bestehenden Versicherungsverträge werden über die gesamte Vertragslaufzeit erfüllt. Das Neugeschäft ist endgültig untersagt. Neue Versicherte nimmt die Deutsche Steuerberaterversicherung seit Oktober 2018 nicht mehr auf. Zur Sicherstellung der fortlaufenden Leistungen wird kein Neugeschäft benötigt, da die bestehenden Verträge kapitalgedeckt finanziert sind.

(Schreiben der Deutschen Steuerberater-Versicherung vom Januar 2022)