[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Der DStV fordert: Modernisierung der Berufsbildung – ja, aber richtig!
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) setzt sich intensiv für eine Modernisierung der beruflichen Bildung ein. Denn in Zeiten des Fachkräftemangels auch in der Steuerberatung ist es wichtig, den rechtlichen Rahmen für die ausbildenden Kanzleien praxisgerecht und zugleich attraktiv für die interessierten Jugendlichen zu gestalten. Die Regierungspläne versprechen dies bislang aber nur zum Teil.
Mindestvergütung und Teilzeitausbildung
Dabei ist der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung und Modernisierung der beruflichen Bildung (BBiMoG) vom 15.5.2019 durchaus ein Schritt in die richtige Richtung: Vorgesehen ist etwa eine Mindestvergütung für Auszubildende. Praxisgerecht ist auch die Möglichkeit, künftig eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren zu können. Dies erschließt den ausbildenden Kanzleien eine größere Zahl von Interessenten für die offenen Ausbildungsplätze, die heute im Zweifel unbesetzt bleiben würden. Der DStV ist sich sicher, dass mit der individuellen Flexibilisierung bei den Ausbildungszeiten einer größeren Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern im Bedarfsfall die erforderliche Unterstützung erhält, damit sie parallel zu ihrer Ausbildung beispielsweise die Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen im notwendigen Umfang sicherstellen können – eine Win-Win-Situation für Kanzleien und Auszubildende.
Kritikpunkt: Fortbildungsbezeichnungen
Kritisch sind nach Ansicht des DStV hingegen die Pläne der Regierung zu sehen, neue Fortbildungsstufen bei der sog. höherqualifizierenden Berufsbildung vorzusehen. Sie sollen mit drei gänzlich neuen Fortbildungsbezeichnungen einhergehen: „geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“. Die Bundesregierung ist der Ansicht, mit diesen Bezeichnungen die Attraktivität der beruflichen Bildung insgesamt zu erhöhen.
Das sieht der DStV anders. Er weiß sich dabei nicht nur einig mit der Bundesteuerberaterkammer (BStBK), sondern wird in seiner Kritik auch durch den Bundesverband der freien Berufe (BFB) unterstützt. Im Bereich der Steuerberatung existiert bekanntermaßen ein etabliertes und zugleich flexibles Fortbildungssystem, das sich in der Praxis bereits seit vielen Jahren bewährt hat: Angefangen bei den Prüfungen zu Fachassistenten Lohn und Gehalt auf der ersten Stufe, den Fortbildungen zu Steuerfachwirten auf der zweiten Stufe bis hin zur Steuerberaterprüfung auf der höchsten Stufe. Nach Ansicht des DStV kann es bei der Modernisierung der Berufsbildung daher nicht darauf ankommen, bestehende bekannte Fortbildungsbezeichnungen lediglich mit neuen Namen zu versehen. Noch dazu, wenn die geplanten Bezeichnungen geeignet sind, die Unterscheidbarkeit zu den akademischen Bachelor- und Masterabschlüssen, wie sie sich mittlerweile auch in Deutschland nach dem Bologna-Prozess etabliert haben, aufzuheben. Hier wissen sich der DStV und seine Mitgliedsverbände im Übrigen auch mit der Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) einig. Zudem verdeutlicht gerade der Blick in das Berufsrecht der Steuerberater die Durchlässigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung in diesem Bereich, die es in dieser Form in keinem anderen Ausbildungsberuf in Deutschland gibt. Dieses bewährte System gilt es für die Steuerberatung zu erhalten.
Der DStV befindet sich derzeit in einem intensiven Austausch mit den zuständigen Fachressorts sowie den Bildungspolitikern der Bundestagsfraktionen, um die Standpunkte der steuerberatenden und prüfenden Berufe in dieser wichtigen Zukunftsfrage deutlich zu machen. So fand etwa zuletzt ein Fachgespräch mit MdB Dr. Jens Brandenburg, Sprecher der FDP-Fraktion für die Bereiche Studium, berufliche Bildung und lebenslanges Lernen, statt, an dem für den DStV dessen Geschäftsführer Attila Gerhäuser sowie der Referatsleiter Recht und Berufsrecht RA Christian Michel teilnahmen.
In einem nächsten Schritt wird im Oktober im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens des BBiMoG die öffentliche Anhörung im zuständigen Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung stattfinden. Der BFB hat den Bundestagsfraktionen hierzu auf Initiative des DStV als Sachverständigen Herrn StB/vBP Franz Plankermann als Vertreter der freien Berufe vorgeschlagen. Über die weiteren Entwicklungen werden wir berichten.
Stand: 30.9.2019[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]