[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]Der „Digitale Finanzbericht“ (DiFin) startet

Nach der Finanzverwaltung haben jetzt auch die Kreditinstitute die digitalen Möglichkeiten für sich entdeckt. Während sich die E-Bilanz in den letzten Jahren bereits zu einem Massenverfahren mit jährlich mehreren Millionen Übermittlungen von digitalen Jahresabschlüssen entwickelt hat, will nunmehr auch die Kreditwirtschaft auf diesen Zug aufspringen.

Bisher leiten Unternehmen oder deren Steuerberater die Jahresabschlüsse überwiegend in gedruckter Form oder als PDF an die Banken und Sparkassen weiter. Dort werden diese manuell erfasst, damit sie von den bank- bzw. sparkasseneigenen Analysesystemen erkannt werden können. Durch den „Digitalen Finanzbericht“ (DiFin) soll dieser Medienbruch zukünftig verhindert werden, indem die Daten im XBRL-Format übertragen werden. Die Kreditwirtschaft verspricht sich hiervon Zeit- und Kostenersparnisse, Unternehmen könnten mit einer schnelleren Kreditentscheidung rechnen.

Für die Steuerberater entstehen durch den digitalen Finanzbericht keine zusätzlichen Haftungsrisiken. Banken und Sparkassen stellen mit der Haftungsklarstellungserklärung rechtlich klar, dass Berater bei der elektronischen Übermittlung nicht schlechter gestellt werden, als hätten sie den Abschluss ihren Mandanten zur Einreichung bei der Bank bzw. Sparkasse in Papierform übergeben.

Eine Bank bzw. Sparkasse kann erst dann an dem Verfahren teilnehmen, wenn sie die Haftungsklarstellungserklärung abgegeben hat. Darüber hinaus erklärt der Mandant gegenüber seinem Kreditinstitut mit der sogenannten Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung (TVE) die Verbindlichkeit der digital übermittelten Jahresabschlüsse.

Die Deutsche Bundesbank hat gemeinsam mit Vertretern der deutschen Finanzwirtschaft Anfang März 2018 den offiziellen Startschuss für DiFin gegeben. Noch in seiner Funktion als Parlamentarischer Staatssekretär im BMF hob Jens Spahn in seinem Grußwort auf dieser Eröffnungsveranstaltung hervor, dass mit dem digitalen Finanzbericht ein weiteres Digitalisierungsprojekt, das zur Vereinfachung und schnelleren Kommunikation aller Beteiligten beiträgt, in den Startlöchern steht. Für den Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) nahmen DStI-Vizepräsident StB Torsten Lüth und der Referent für Steuerecht StB Dipl.-Kfm. Mathias Fortenbacher an der Veranstaltung teil.

Die Übermittlung der ersten Digitalen Finanzberichte soll ab April 2018 möglich sein. Derzeit sind jedoch noch nicht alle Softwareanbieter sowie erst ein geringer Anteil der Banken und Sparkassen in der Lage, an diesem Projekt teilzunehmen. Informationen darüber, welche Banken derzeit schon teilnehmen können, finden sich mit weiterführenden Hinweisen auf der DiFin-Homepage (https://www.digitaler-finanzbericht.de/).

Damit alle Prozessbeteiligten zukünftig von DiFin profitieren können, ist zudem die Implementierung eines Rückkanals geplant. Über diesen sollen die Steuerberater digital unterstützt werden, z. B. durch den Versand von Zins- und Tilgungsplänen durch die Banken, die zu einer Erleichterung bei der Erstellung der Finanzbuchhaltung führen können.

 

 

Stand: 19.03.2018[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]