LStN: Änderung bzw. Umstellung in der Bearbeitungsweise von Erklärungen einer bestimmten Fallkonstellation
Aufgrund des BFH-Urteils vom 6. Februar 2020, Az. IV R 6/17, veröffentlicht im BStBl II 2021, S. 17, entfällt die Notwendigkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen in Fällen von bestimmten Ehegatten-/Lebenspartner-GbRs, da es sich nunmehr um Fälle von geringer Bedeutung i. S. d. § 180 Abs. 3 Nr. 2 AO handelt.