Kinderbetreuungskosten: Aktuelle Entwicklungen
Durch das JStG 2024 erhöhen sich ab 2025, soweit die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, die als Sonderausgaben abziehbaren Kinderbetreuungskosten auf 80 % der Aufwendungen, höchstens 4.800 EUR je Kind. [...]