Kategorie: Meldungen

Übermittlungen an das Unternehmensregister

Durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie Untrnehmensregister (kurz EHUG) wurde zum 01.01.2017 ein besonderes Verfahren zur Offenlegung der Jahresabschlüsse und die Sanktionierung bei Verstößen eingeführt. Bisher erfolgte die Offenlegung und die später hinzugetretene Regelung der Hinterlegung durch einfaches Übermitteln der Daten an den Bundesanzeiger. Hierzu bedurfte es einer einfachen Registrierung beim Bundesanzeiger oder durch die eigene Kanzleisoftware. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 änderten sich doch nun zwei gravierende Dinge. [...]

2022-11-07T12:08:47+02:0007.11.2022|Meldungen|
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