Nachträgliche Betriebsausgaben Jahre nach einer Betriebsübergabe möglich
Nachträgliche Betriebsausgaben sind durch den Betriebsübergeber Jahre nach der unentgeltlichen Betriebsübergabe zulässig. Dies gilt nach Auffassung des BFH zumindest, wenn der Betriebsübergeber später eine eigene Schuld bedient, zu deren Kostenübernahme sich der Betriebsübernehmer nur „intern“ verpflichtet hat und er diese Kosten infolge eigener Insolvenz nicht mehr tragen kann (BFH, Urt. v. 6.5.2014 – III R 7/22). [...]