Rolle rückwärts: Anteilsübertragung und spätere Rückabwicklung kann Versteuerung nach § 17 EStG verhindern!
Eine Anteilsübertragung mit anschließender Rückabwicklung verhindert die Versteuerung nach § 17 EStG. Das aktuelle BFH-Urteil zeigt, welche steuerlichen Folgen die Rolle rückwärts hat.