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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Steuervergünstigungen der §§ 13a und 13b ErbStG, die beim Übergang betrieblichen Vermögens gewährt werden, in Verbindung mit der Tarifnorm des § 19 Abs. 1 ErbStG für verfassungswidrig erklärt.

Das Gericht bestätigt die Gesetzgebungskompetenz des Bundes und verlangt eine Neuregelung der Normen bis zum 30.6.2016. Bis dahin sind die Vorschriften weiter anwendbar.

Die vollständige Pressemitteilung des BVerfG vom 17.12.2014 finden Sie hier.

Der Übergang von Betriebsvermögen sollte (idealerweise) langfristig geplant werden. Welche Auswirkungen wird die Entscheidung des BVerfG haben? Wie könnte die Neuregelung des Gesetzgebers aussehen? Welche Auswirkungen hat dies auf die Beratung Ihrer Mandanten? Muss schnell gehandelt werden oder sollte lieber abgewartet werden? Diese Fragen wird unser Referent Wilfried Mannek vom Finanzministerium des Landes NRW umfassend _%%_ beim aktuellen Seminar zum Thema beantworten.

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