Der Deutsche Bundestag hat den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge[1] unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Bundestags-Finanzausschusses[2] am 27. März 2026 verabschiedet (Altersvorsorgereformgesetz).

Praxishinweis

Mit der nötigen Zustimmung des Bundesrates ist im Mai 2026 zu rechnen. Die Neuerungen treten ab 2027 in Kraft.

Das Altersvorsorgereformgesetz will die private Altersversorgung stärken, um den persönlichen Lebensstandard im Alter zu sichern. Es reformiert die bisherige Riester-Rente und sieht u. a. vor, dass der Kreis der förderberechtigten Personen künftig neben Arbeitnehmern auch selbständig Erwerbstätige, die Einkünfte aus § 15 EStG bzw. § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG erzielen, umfasst.

Für Bestandsverträge sind umfangreiche Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen vorgesehen.

[1] BT-Drucks. 21/4088 v. 11.2.2026

[2] BT-Drucksache 21/4996 vom 25. März 2026