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Jahressteuergesetz 2013

Das Jahressteuergesetz 2013 enthält eine Fülle von steuerrechtlichen änderungen. Das Gesetz wurde gegenüber dem Regierungsentwurf nochmals in diversen Punkten geändert. Der Bundesrat muss dem noch zustimmen.

Die geplante Freistellung von Bildungsleistungen von der Mehrwertsteuer wurde zurückgenommen. Es bleibt bei der bisher bestehenden Regelung.

Wehrsold und Dienstgeld für freiwillig Wehrdienstleistende bleiben auch in Zukunft steuerfrei. Weitere Bezüge der freiwillig Wehrdienstleistenden wie der Wehrdienstzuschlag und besondere Zuwendungen wie die unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung werden dagegen steuerpflichtig. Neu aufgenommen wurden jetzt eine Bestimmung, nach der alle Bezüge von Reservisten von der Steuer ausgenommen werden. Nach dem Gesetzentwurf wird ferner das für den Bundesfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld steuerfrei gestellt. Diese Steuerbefreiung wurde durch einen änderungsantrag auf Geldbezüge in anderen freiwilligen zivilen Diensten, insbesondere im Jugendfreiwilligendienst, ausgedehnt.

Reduzierung der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen: Im Steuerrecht sollen Unterlagen, die bisher zehn Jahre lang aufbewahrt werden mussten, nur noch acht Jahre aufbewahrt werden müssen. Ab 2015 soll diese Frist auf sieben Jahre verkürzt werden.

Die Berufsbetreuervergütung ist zukünftig umsatzsteuerfrei. Die nunmehr gefundene Einigung der Koalition zur änderung im Jahressteuergesetz 2013 hat zur Folge, dass sämtliche Betreuungsleistungen von Berufsbetreuern außerhalb ihres sonstigen Berufs oder Gewerbes (beispielsweise als Rechtsanwalt oder Steuerberater für den Betreuten) von der Umsatzsteuer befreit werden.

Für Unterhaltsempfänger bleibt künftig ein “angemessenes Hausgrundstück” bei der Ermittlung des eigenen Vermögens unberücksichtigt.
Im Grunderwerbsteuerrecht werden eingetragene Lebenspartner rückwirkend zum 1. August 2001 in allen noch nicht bestandskräftigen Altfällen Ehepartnern gleichgestellt.

Die Umsatzsteuerbefreiung wird auf Heilbehandlungen im Rahmen der hausarztzentrierten und besonderen ambulanten Versorgung ausgeweitet.

Reisekostenrecht wird vereinfacht
Das steuerliche Reisekostenrecht wird erheblich vereinfacht. Der Bundestag das Gesetz zur ände¬rung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

änderungen im Reisekostenrecht

Bei den Pauschalen für Verpflegungskostenmehraufwendungen wird an die Stelle der dreistufigen eine zweistufige Staffelung der Pauschalen treten (im Inland zwölf Euro und 24 Euro, die niedrigste Pauschale von sechs Euro entfällt).

Künftig wird für den An- und Abreisetag bei einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit eine Pauschale von jeweils zwölf Euro als Werbungskosten berücksichtigt.

Die bisherige Prüfung von Mindestabwesenheitszeiten entfällt. An Tagen, an denen ein Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist, bleibt die Pauschale bei 24 Euro. Auch bei Dienstreisen ohneübernachtung beträgt die Pauschale zwölf Euro bei einer Abwesenheit von mindestens acht Stunden.

Beruflich veranlasste Unterkunftskosten im Rahmen einer längerfristigen Auswärtstätigkeit an ein und derselben Tätigkeitsstätte werden im Zeitraum von 48 Monaten unbeschränkt als Werbungskosten abzugsfähig sein. Danach werden sie nur noch bis zur Höhe der vergleichbaren Aufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung berücksichtigt (höchstens 1.000 Euro im Monat).

Bei Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte (neuer Begriff: erste Tätigkeitsstätte) gibt es nur noch eine solche Stätte je Dienstverhältnis, die entweder vom Arbeitgeber oder anhand von “quantitativen Elementen” festgelegt wird.

änderungen bei der Unternehmensbesteuerung
Im Bereich der Unternehmensbesteuerung sieht das Gesetz vor, den Höchstbetrag beim Verlustrücktrag von derzeit 511.500 Euro auf eine Million Euro anzuheben. Für zusammen veranlagte Ehegatten soll der doppelte Betrag gelten.
Zudem werden die Regelungen zur “steuerlichen Organschaft” vereinfacht und an die Rechtsprechung angepasst.

Versicherungsteuer- und Kfz-Steuergesetz geändert

Das Versicherungsteuergesetz gilt ab 2013 auch in der deutschen Wirtschaftszone vor der Küste und damit auch für Offshore-Windanlagen.

Bei der Kfz-Steuer wird der Förderzeitraum der steuerlichen Begünstigung für reine Elektro-Pkw von derzeit fünf auf zehn Jahre erhöht und auf andere reine Elektrofahrzeuge erweitert. Das Gesetz enthält ferner eine Regelung zur Besteuerung von Pkw, die vor dem 1. Juli 2009 zugelassen wurden, ab 2013.

änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Die Arbeitsentgeltgrenze bei Minijobs wird zum 1. Januar 2013 von 400 auf 450 Euro angehoben.
Ebenfalls angehoben wird die Verdienstgrenze für das monatliche Gleitzonenentgelt bei sogenannten Minijobs auf 850 Euro.
Die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Möglichkeit der vollen Versicherungspflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigte wird zugleich in eine Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit umgewandelt.

Steuerabkommen mit der Schweiz

Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag das Abkommen mit der Schweizüber Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in angenommen. Der Bundesrat muss dem Abkommen noch zustimmen.

Weitere Doppelbesteuerungsabkommen

Der Bundestag hat auch den Gesetzesentwürfen zu den neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein, Luxemburg und den Niederlanden zugestimmt.

Keine änderung beim ermäßigten Umsatzsteuersatz für Hotels

Der Bundestag lehnte in einer namentlichen Abstimmung mit 306 Nein-Stimmen zu 244 Ja-Stimmen, bei null Enthaltungen einen änderungsantrag ab, den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Hotels wieder abzuschaffen.

Quelle: www.bundestag.de

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