Das Bundeswirtschaftsministerium und die Länder verlängern erneut die Fristen für noch ausstehende Abrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen.

 

Die Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen I bis III sowie die November- und Dezemberhilfe können nun bis zum 31. Oktober 2023 eingereicht werden. Bislang war der 31. August das Stichdatum. Gleiches gilt für die Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfe III Plus und IV (Paket 2).

 

Darüber hinaus können Unternehmen eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragen. Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen, die bisher bis zum 31. Dezember 2023 galten, sollen automatisch bis zum 31. März 2024 verlängert werden.

 

Webinarempfehlung: Schlussabrechnungen