BMWi: Überbrückungshilfe III kann beantragt werden

 

Anträge zur Überbrückungshilfe III können ab sofort gestellt werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat für die Überbrückungshilfe III – wie bereits zu den anderen Hilfsprogrammen auch – einen Fragenkatalog zur Handhabung dieses Hilfsprogramms bereitgestellt.

 

Die FAQs zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier >>

 

 

Webinar-Empfehlung: Neuheiten zur Überbrückungshilfe III – Erweiterung ansetzbarer Fixkosten und individuelle Branchenlösungen

 

 

Stand: 09.02.2021