BMWi: Neustarthilfe für Beschäftigte in Darstellenden Künsten
Neben den Soloselbstständigen und den unständig Beschäftigten sollen auch die „kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten“ Hilfen bekommen. Mit der geplanten Regelung werden „freie“, also nicht fest angestellte Schauspieler und vergleichbare Beschäftigte, unterstützt.
Von den bisherigen Hilfsmaßnahmen waren die „freien“ Schauspieler nicht erfasst, weil sie nicht im Haupterwerb selbständig, sondern für ein Gastspiel oder einen Film beschäftigt sind und wegen zu kurzer Beschäftigungszeiten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld haben.
Die Hilfen sollen bis zu 7.500 € betragen und für den sechsmonatigen Zeitraum Januar bis Juni 2021 gelten.
Für den Antrag soll ein zusätzliches Modul im Rahmen der Überbrückungshilfe III geschaffen werden.
Pressemitteilung des BMWi v. 5.2.2021 >>
Webinarempfehlung: Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe
Stand: 08.02.2021